Disclaimer: Es gilt die Original-Satzung aus Rheinuferlions Satzung 2023.pdf

Lions Club Düsseldorf-Rheinuferpromenade Satzung Lions-Club Düsseldorf-Rheinuferpromenade

Die Mitgliederversammlung des Lions-Club "Düsseldorf Rheinuferpromenade" hat am 26. April 2012 die nachfolgende Satzung beschlossen. Die Satzung wurde am 02. Mai 2012 durch den Governor genehmigt.

Änderungen:

Datum Änderung Grundlage Dokumentenname
12.03.2023 § 18 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt ergänzt:
Stimmberechtigte Mitglieder können an der Mitgliederversammlung auf Beschluss des Vorstands ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben. Das  Nähere beschließt jeweils der Vorstand. Mitgliederversammlung 12.03.2023 Rheinuferlions Satzung 2023.docx

A. Grundlagen

§1 (Clubname, Lions-Organisation)

  1. Der Lions-Club "Düsseldorf Rheinuferpromenade" (Club) ist ein nicht eingetragener Verein mit Sitz in Düsseldorf.
  2. Der Club gehört der Internationalen Vereinigung der Lions-Clubs (Lions-Clubs International) an und ist Mitglied des Multi-Distrikts 111 und des Distrikts 111-R. Deren Ziele, allgemeine Grundsätze und Statuten erkennt der Club als verbindlich

§ 2 (Ziele des Clubs)